AGB

NOOK X SEEPALAIS (HOTEL)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungs- und Einkaufsvertrag.

Für exklusiv Buchungen des gesamten Hotels gelten geänderte Geschäftsbedingungen die Sie bei Interesse erhalten.

Stand: September 2023

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Überlassungen von Hotelzimmern zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen.

    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

    3. Vertragsabschluss / Vertragspartner

      1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss annimmt und dem Kunden dies schriftlich bestätigt.Es genügt auch die Bestätigung per E-Mail oder Fax.

      2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt oder das Hotel und der Lieferant, welcher Ware liefert. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

    4. Leistungen / Preise / Zahlungen

      1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmten Zimmers.

      2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden, bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

      3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz. Auch noch nach Vertragsabschluss kann das Hotel eine angemessene Anzahlung verlangen.

      4. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.

      5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlungen des vollen Preises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn das Hotel Zweifel hat an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über 500,00€ für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

      6. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Zahlungen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angekündigt hat.

    5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

      1. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotel nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.

      2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als dass der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

    6. Rücktritt des Hotels

      1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

      2. Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 4) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 6) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

      3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

        1. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

        2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
          Das Hotel begründeten Anlass zur Annehme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies vom Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

        3. Der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.

        4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

    7. Rücktritt des Kunden

      1. Übernachtungsbuchungen

        1. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

        2. Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

        3. Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei Nichtanreise oder nicht fristgerechter Stornierung Stornokosten entsprechend den Konditionen des Angebots zu bezahlen.

  2. Veranstaltungsbuchungen

    Stornierungsbedingungen für Incentive Veranstaltungen, Events und Gruppenbuchungen

    1. Die AGB bei Buchung von Veranstaltungen sind dem jeweils angepassten Angebotsvertrag der Veranstaltung zu entnehmen.

    2. Zimmerübergabe / Zimmerrückgabe / Überlassung an Dritte

      1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

        Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung weitere Kosten in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.

      2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Zweck als zur Beherbergung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen

        Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

      3. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht, Hausordnung, Rauchverbot

        Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden begründetet Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder sich gegenüber den Hotelmitarbeitenden oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden des Hauses zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder die Hotelmitarbeitenden belästigt oder beleidigt. Im Übrigen erkennt der Kunde die Hausordnung des Seepalais Boutique Hotels in ihrer jeweiligen Form uneingeschränkt an.

        Wird festgestellt, dass der Kunde trotz des im ganzen Haus herrschenden Rauchverbots, auf dem Zimmer geraucht hat, so ist das Seepalais Boutique Hotel berechtigt, Renovierungskosten in Höhe von 250 Euro in Rechnung zu stellen!

      4. Haftung des Seepalais Boutique Hotel

        Die verschuldensabhängige Haftung des Hotels nach §538 des BGB wird ausgeschlossen.

        1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin liegende Gegenstände; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

        2. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Besitztümern des Kunden haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, übernimmt jedoch keine Haftung.

        3. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das Seepalais Boutique Hotel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

        4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

          Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des

          §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.

        5. Schlussbestimmungen

          1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

          2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Saarow.

          3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Bad Saarow. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

          4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

        6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

        7. Zahlungsziel

          Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.