SEEPALAIS BAD SAAROW – Boutique Hotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungs- und Einkaufsvertrag.

Für exklusiv Buchungen des gesamten Seepalais gelten geänderte Geschäftsbedingungen die Sie bei Interesse vor Ort erhalten.

Stand: November 2022

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Überfassungen von Hotelzimmern zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen.

    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  2. Vertragsabschluss / Vertragspartner

    1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Seepalais Boutique Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss annimmt und dem Kunden dies schriftlich bestätigt.

      Es genügt auch die Bestätigung per E-Mail oder Fax.

    2. Vertragspartner sind das Seepalais Boutique Hotel und der Kunde, der die Leistung des Seepalais Boutique Hotel in Anspruch nimmt oder das Seepalais Boutique Hotel und der Lieferant, welcher Ware liefert. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden dem Seepalais Boutique Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

  3. Leistungen / Preise / Zahlungen

    1. Das Seepalais Boutique Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden, bzw. vereinbarten Preise des Seepalais Boutique Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Seepalais Boutique Hotel an Dritte.

    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz.

    4. Auch noch nach Vertragsabschluss kann das Seepalais Boutique Hotel eine angemessene Anzahlung verlangen.

    5. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Seepalais Boutique Hotel

      geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Seepalais Boutique Hotel angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.

    6. Das Seepalais Boutique Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlungen des vollen Preises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn das Seepalais Boutique Hotel Zweifel hat an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über 500,00€ für bereits erbrachte Leistungen kann das Seepalais Boutique Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

    7. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Seepalais Boutique Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Zahlungen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Seepalais Boutique Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angekündigt hat.

    8. Das Seepalais Boutique Hotel akzeptiert Kartenzahlung.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    1. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Seepalais Boutique Hotel nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Seepalais Boutique Hotel anerkannt sind.

    2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als dass der Anspruch des Seepalais Boutique Hotel und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

  5. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Seepalais Boutique Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Seepalais Boutique Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

    2. Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 4) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 6) auch nach Verstreichen einer vom Seepalais Boutique Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Seepalais Boutique Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Ferner ist das Seepalais Boutique Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

      • Höhere Gewalt oder andere vom Seepalais Boutique Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

      • Das Seepalais Boutique Hotel begründeten Anlass zur Annehme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

        Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies vom Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

      • Der Kunde ohne Zustimmung des Seepalais Boutique Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.

    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Seepalais Boutique Hotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

  6. Rücktritt des Kunden

    1. Übernachtungsbuchungen

      1. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Seepalais Boutique Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktrete, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Seepalais Boutique Hotels auszulösen.

      2. Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Seepalais Boutique Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Seepalais Boutique Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

      3. Dem Seepalais Boutique Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei Nichtanreise oder nicht fristgerechter Stornierung Stornokosten wie folgt zu bezahlen:

        1. Bei der Best Available Rate bis sieben Tage vor Reisebeginn 18 Uhr ist die Stornierung kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist werden 80% des Gesamtbetrages fällig.

        2. Bei der flexiblen Rate bis einen Tag vor Anreise 16 Uhr ist die Stornierung kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist werden bei einer Stornierung 80% des Gesamtbetrages fällig.

    2. Veranstaltungsbuchungen

      Stornierungsbedingungen für Incentive Veranstaltungen, Events und Gruppenbuchungen

      1. Die AGB bei Buchung von Veranstaltungen sind dem jeweils angepassten Angebotsvertrag der Veranstaltung zu entnehmen.

  7. Zimmerübergabe / Zimmerrückgabe / Überlassung an Dritte

    1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Seepalais Boutique Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Seepalais Boutique Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung weitere Kosten in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Seepalais Boutique Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Seepalais Boutique Hotel bleiben unberührt.

    3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Zweck als zur Beherbergung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Seepalais Boutique Hotels. Sollte das Seepalais Boutique Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

  8. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht, Hausordnung, Rauchverbot

    Das Seepalais ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Seepalais Boutique Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden begründetet Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder sich gegenüber den Hotelmitarbeitenden oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Seepalais Boutique Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Seepalais Boutique Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder die Hotelmitarbeitenden belästigt oder beleidigt. Im Übrigen erkennt der Kunde die Hausordnung des Seepalais Boutique Hotels in ihrer jeweiligen Form uneingeschränkt an.

    Wird festgestellt, dass der Kunde trotz des im ganzen Haus herrschenden Rauchverbots, auf dem Zimmer geraucht hat, so ist das Seepalais Boutique Hotel berechtigt, Renovierungskosten in Höhe von 500 Euro in Rechnung zu stellen!

  9. Haftung des Seepalais Boutique Hotel

    Die verschuldensabhängige Haftung des Seepalais Boutique Hotel nach §538 des BGB wird ausgeschlossen.

    1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Seepalais Boutique Hotel keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin liegende Gegenstände; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Seepalais Boutique Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Seepalais Boutique Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

    2. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Besitztümern des Kunden haftet das Seepalais Boutique Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten

      können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Seepalais Boutique Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, übernimmt jedoch keine Haftung.

    3. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Seepalais Boutique Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Seepalais Boutique Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das Seepalais Boutique Hotel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

    5. Alle Ansprüche gegen das Seepalais Boutique Hotel verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seepalais Boutique Hotels oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Saarow.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Bad Saarow. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

    4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.